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In dieser Kanzlei veröffentlichen wir regelmäßig Neuigkeiten und Hinweise zu Aufenthaltsstatus (Visa), Gesetzes- und Verwaltungsänderungen sowie zu Antragspraxis. Nutzen Sie die Informationen gern als Orientierung, wenn Sie in Japan leben oder arbeiten möchten.
Alle Meldungen | Beitrag vom 6. März 2026 Erläuterung der Leitlinien zur Erteilung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (50 Fragen und Antworten der Einreisebehörde)
Heritage ist eine in Osaka ansässige Kanzlei für Verwaltungsschreiber (Gyōseishoshi) mit Schwerpunkt auf Verfahren vor den regionalen Einreise- und Aufenthaltsbüros Japans.
Staatlich geprüfte Verwaltungsschreiber mit Befugnis zur Einreichung von Anträgen bei der Einreise- und Aufenthaltsbehörde begleiten Sie zuverlässig durch alle Schritte bis zur Erteilung oder Änderung Ihres Aufenthaltsstatus.
※ Ausführliche amtliche Informationen finden Sie auch auf der Website des Immigration Services Agency of Japan (ISA) (japanisch/englisch).










Mit diesem Status können Ausländer, die Japan längerfristig touristisch oder zur Erholung nutzen möchten, in der Regel bis zu einem Jahr bleiben. Wir erläutern Voraussetzungen und Dokumente und übernehmen auf Wunsch die fachliche Vertretung bis zur Entscheidung.
Visa für vermögende Antragsteller (besondere Tätigkeit 40 / 41)
Übersicht zur Einbürgerung nach den Vorgaben des Justizministeriums: Wohnsitz, Handlungsfähigkeit, Lebensführung, Unterhalt, Mehrstaatlichkeit und Verfassungstreue, vereinfachte Einbürgerung sowie Antragsweg. Mit erfolgreicher Einbürgerung leben Sie in Japan als japanische Staatsangehörige.
Japanische Staatsangehörigkeit (Einbürgerung)
Der Status „Permanent Resident“ richtet sich an Personen mit langjährigem, stabilem Aufenthalt in Japan. Vorteile: keine Befristung des Aufenthalts, keine generelle Beschränkung der Erwerbstätigkeit, Fortbestand des Aufenthalts auch nach Scheidung vom japanischen Ehepartner in vielen Fällen.
Unbefristeter Aufenthalt (Permanent Resident)
Die zwangsweise Ausreise ist eine behördliche Maßnahme nach dem Einwanderungsrecht, mit der der Aufenthalt in Japan beendet wird. Wir erläutern Gründe und Verfahren und stehen bei rechtlichen Fragen beratend zur Seite.
Abschiebung: Gründe und Ablauf
Heritage in Umeda, Osaka, unterstützt in Japan lebende und zukünftige Zuwanderer bei allen Fragen zum Aufenthaltsstatus (Visa). Hier finden Sie unsere Honorarübersicht.
Gebühren & Preise
Verlassen Sie Japan und möchten den gültigen Aufenthaltsstatus nach Rückkehr fortsetzen, benötigen Sie in der Regel vorher eine Wiedereinreisegenehmigung der Einreisebehörde. Ohne diese kann der Status erlöschen. Wir können die Beantragung fachlich begleiten.
Wiedereinreisegenehmigung
Bei Fragen zu Aufenthaltsstatus, Einbürgerung und verwandten Themen unterstützt Sie Heritage professionell. Schreiben Sie uns jederzeit über das Formular.
Zum Kontaktformular
Dieser Status gilt u. a. für Ingenieurwesen, Dolmetschen und Übersetzen, Design, Fremdsprachenunterricht in Privatunternehmen, Marketing u. Ä.. Wir helfen bei Nachweis der Qualifikation und beim Antrag.
„Engineer/Specialist in Humanities/International Services“
Für nicht erwerbsbezogene wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten sowie Studium und Erwerb spezifisch japanischer Kultur und Handwerkstechniken, etwa Ikebana, Teezeremonie oder traditionelle Musik.
Aufenthalt zu kulturellen Aktivitäten
Für Komponisten, Autoren von Texten, Maler, Bildhauer, Kunsthandwerker, Schriftsteller, Fotografen sowie Lehrende in Musik, bildender Kunst, Literatur, Fotografie, Theater, Tanz, Film u. a.
Künstler-Visum
Fragen zu Einbürgerung, Visa, Verlängerung oder Statuswechsel beantworten wir gerne.
Bitte nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.
TEL:090-3676-8204
※ Über dieses Formular können Sie uns rund um die Uhr erreichen.
※ Antworten erfolgen werktags in der Regel zwischen 9:00 und 21:00 Uhr (japanische Zeit).
(Je nach Anliegen kann die Bearbeitung länger dauern. Vielen Dank für Ihr Verständnis.)